Kinderbetreuung


  1. KiTa / Kindertagesstätte
  2. Kinderkrippe
  3. Kindergarten
  4. Hort
  5. Kindertagespflege
  6. Ganztagesschule

1.KiTa / Kindertagesstätte

Unter dem Begriff Kindertagesstätte werden Einrichtungen der Kindertagesbetreuung zusammengefasst. Diese werden abhängig vom Alter der Kinder in drei Gruppen 

  •         Kinderkrippe (Altersgruppe unter 3 Jahren)
  •          Kindergarten (Altersgruppe 3 bis 6 Jahre)
  •          Hort (Grundschulalter)

unterteilt. Man kann die Kinder in Teilzeitbetreuung (Vor- oder am Nach-mittag), verlängertes Vormittagsangebot (von morgens bis nach dem Mittagessen) und Ganztagsbetreuung (von morgens bis zum späten Nachmittag) geben.

Kostenerstattung der Elternbeiträge:


Landkreis Zwickau

Bürgerservice

Werdauer Straße 62                                       Außenstellen:

08056 Zwickau                                                         Limbach-Oberfrohna, Glauchau,

Tel. 0375 4402 21900                                              Hohenstein-Ernstthal, Werdau                       

2.Kinderkrippe

In der Kinderkrippe können Babys ab 3 Monaten und Kleinkinder bis zur Vollendung des 3.Lebensjahres betreut werden. Ab dem 3.Lebensjahr erfolgt der Wechsel von Kinderkrippe zum Kindergarten.

3.Kindergarten

Ab einem Alter von drei Jahren hat jedes Kind einen Rechtsanspruch auf die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung, wie z. B. einen Kindergartenplatz. Die Kosten sind abhängig von der Leistung (vormittags, ganztags) und dem Einkommen der Eltern. Das letzte Kindergartenjahr wird als Schulvorbereitungsjahr genutzt.


Adressen von Kindergarten finden sier hier und unter www.landkreis-zwickau.de

4.Hort

Horte bieten für Kinder ab dem 1.Schuljahr, in der Regel bis zur 4.Klasse, eine Betreuung nach der Schule an. Oft sind Hort-Einrichtungen eng mit der Schule verbunden. Aber auch Kindertagesstätten bieten eine Hortbetreuung an. Meist wird nach der Schule ein gemeinsames Mittagessen für alle Kinder angeboten. Schwerpunkt ist die Hausaufgaben-betreuung und die Freizeitgestaltung. Manche Horte haben gezielte Angebote für Kinder mit besonderem Förderbedarf. Eltern können sich direkt bei ihrem Kinderhort oder beim Jugendamt informieren.

5.Kindertagespflege

Eine Betreuungsform der Kinderbetreuung ist die Kindertagespflege. Bei dieser Betreuungsform wird ein Kind oder mehrere individuell durch eine Kindertagespflegeperson im eigenen Haushalt oder im Haushalt der Eltern des Kindes betreut. Diese ist meist für sehr kleine Kinder gemacht, da sie die Nähe zum Familienraum haben und eine angenehme Atmosphäre herrscht. Kindertagespflegepersonen werden durch das Jugendamt oder durch Servicestellen vermittelt. Bei diesen Stellen erhalten auch Eltern alle nötigen Informationen.

 

 

Antragstellung Elternbeitrag für Kinderbetreuung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege):

 

Landkreis Zwickau                                

Bürgerservice

Werdauer Straße 62                                  Außenstelle:

08056 Zwickau                                                      Limbach-Oberfrohna, Glauchau,

Tel. 0375 4402 21900                                           Hohenstein-Ernstthal, Werdau


6.Ganztagsschule

Eine Ganztagsschule hat das Ziel, Schüler während eines großen Teils des Tages unterzubringen. Sie ist eine Alternative zum Schulhort und wird teilweise von Schule und Schulhort betrieben. Die Freizeit und Unterrichtszeit bilden eine Einheit. Die Schüler gehen meist zwischen 16 Uhr und 17 Uhr nach Hause. Danach wird oft eine Spätbetreuung angeboten.