Wer eine fachkundige rechtliche Beratung benötigt und nur über ein geringes Einkommen verfügt, kann einen Antrag auf Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht stellen. Es muss bei Antragstellung die Einkommens- und Vermögenssituation nachgewiesen werden. Beratungshilfe wird für die Wahr-nehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewährt.
Sie können Prozesskostenbeihilfe beantragen, wenn Sie einen Prozess führen müssen oder gegen Sie Klage erhoben wurde und eine Rechts-beratung nicht mehr ausreicht. Bei der Antragsstellung ist die Einkommens- und Vermögenssituation darzulegen. Die Prozesskostenhilfe umfasst die Gerichtskosten und eigenen Anwalts-kosten unter der Voraussetzung, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung hinreichende Aus-sicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erfolgt ist. Sie beinhaltet jedoch nicht die Übernahme der Anwaltskosten der Gegenpartei. Wird der Prozess verloren, müssen in der Regel die Kosten der Gegenpartei bezahlt werden.
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