Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig. Versicherte können frei wählen, bei welcher Krankenkasse sie sich versichern lassen.
Die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern - das sind die zentralen Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie übernimmt in der Regel die Leistungen für notwendig medizinische Hilfe im Falle einer Krankheit, Ausnahme sind beruflich bedingte Unfälle. Die Krankenversicherung zahlt Krankengeld, wenn derArbeitgeber während der Arbeitsunfähigkeit nicht weiterzahlt. Auch die Zahlung von Mutterschaftsgeld wird von der Krankenversicherung übernommen. Beitragsfrei familienversichert sind unter bestimmten Voraussetzungen der Ehe- oder Lebenspartner und die Kinder von gesetzlich versicherten Mitglied.
Kinderärzte
Kinderärzte behandeln Patienten von der Geburt bis ins Jugendalter. Sie führen alle Vorsorgeuntersuchungen und empfohlene Impfungen durch, diagnostizieren und behandeln Krankheiten. Kinderärzte können auch zu Spezialisten weiterüberweisen.
Kinderpsychologen
Kinderpsychologen beschäftigen sich mit Verhaltens- und Entwicklungsstörungen von Kindern und Jugendlichen. Durch eine frühzeitige Behandlung können sie häufig verhindern, dass eine körperliche Krankheit zu psychischen Belastungen beim Kind führen.
Anhand spezieller Tests kann ein Kinderpsychologe den individuellen Entwicklungsstand eines Kindes oder Jugendlichen diagnostizieren. Zusätzlich führt der Kinderpsychologe auch eine Familienberatung durch. Ein Kinderpsychologe bereitet Kinder und Jugendliche während einer stationären Behandlung auf operative Eingriffe vor - damit können kleinere Patienten die Notwendigkeit der Therapie besser verstehen und haben weniger Angst davor. Kinder, die eine Lern- und Leistungsstörung haben, werden ebenfalls häufig von Kinderpsychologen getestet. Der Kinderpsychologe kann die genaue Beeinträchtigung und deren Auswirkungen feststellen.
Weitere Angaben und Kontaktdaten zu Kinderärzten und Kinderpsychologen im Landkreis Zwickau finden Sie unter
oder in den örtlichen Telefonverzeichnissen.
Mutter- / Vater-Kind-Kur
… sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, egal ob es sich um eine Vorsorge-Kur oder Rehabilitations-Kur handelt. Neben der ärztlichen Betreuung und Behandlungen (Massagen, Bäder, Yoga, Gymnastik) bieten die Kliniken Einzel- und Gruppentherapiegespräche.
Es gibt auch Spezialangebote für Alleinerziehende, in den ihre spezifischen Probleme im Mittelpunkt stehen.
Alleinerziehende Mütter und Väter können alleine in die Kur fahren, dann muss das Kind für drei Wochen gut untergebracht sein. Für die Zeit der Kur haben Sie einen Anspruch auf eine Familienpflegerin, die das Kind zu Hause versorgt.
In der Regel begleiten jedoch die Kinder ihre Mutter oder ihren Vater in die Kur. Die Kosten für Kinder bis 12 Jahre trägt die Krankenkasse.
Vorsorge-Kur
Alleinerziehende Mütter und Väter haben oft einen besonders anstrengenden Alltag und müssen häufig vielfältigen Belastungen standhalten.
Auch Kinder sind zunehmend Gefährdungen, wie z.B. Allergien, Essstörungen und Angstzuständen ausgesetzt. Um Erkrankungen zu vermeiden, ist eine Vorsorge-Kur sinnvoll. Die Kur kann über die Krankenkasse und bei Wohlfahrtsverbänden beantragt werden. Ob Sie Anspruch auf eine Kur haben, stellt Ihr Arzt oder Ihre Ärztin fest. Danach prüft der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) den Antrag.
Rehabilitations-Kur
Manche Krankheiten können nur in Reha- Kliniken behandelt werden. Dabei handelt es sich meist um internistische, orthopädische oder psychosomatische Krankheitsbilder. Als psychosomatische Erkrankungen gelten Angststörungen, Depressionen, Essstörungen oder Suchtmittelmissbrauch und Abhängigkeit.
Durch die Trennungssituation, die Mehrbelastung von Erziehung, Haushalt und Erwerbstätigkeit oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten siand alleinerziehende Eltern häufig betroffen.
In den meisten Fälleb kann man die Kinder mit zur Kur nehmen. Es sollte daher auf jeden Fall eine Klinik gewählt werden, die sich auf gleichzeitige Aufnahme und Behandlung von Eltern und ihren Kindern spezialisiert hat. Oft gibt es dort eine Möglichkeit, durch zusätzliche familientherapeutische Angebote die familiäre Situation dauerhaft zu verbessern.
Diakonie
Stadtmission Zwickau e.V.
Lebensberatungsstelle (allgemeine Sozialberatung)
Lothar- Streit- Straße 22
08056 Zwickau
Tel.: 0375 2717 118
Außenstelle Crimmitschau: 03762 759091
Jedes Jahr aufs Neue planen Familien, vor allem ihre Sommerferien an einem schönen Ort zu verbringen. Da Alleinerziehende in der Regel ein knappes Budget haben, ist es nicht so einfach, einen schönen und finanzierbaren Urlaubsort zu finden. Angebote zu Familienferien sind im Internet zu finden. Familienhotels, Campingplätze, Ferienhäuser usw. werden z.B. von den Wohlfahrtsverbänden, vom Alpen- und Naturfreundeverein und anderen gemeinnützigen Organisationen preisgünstig angeboten.
Landesförderung Sachsen
Mit dieser staatlichen Förderung soll einkommensschwachen Familien ein Erholungsaufenthalt ermöglicht werden. Ein gemeinsamer Urlaub der Familie dient der Gesundheit aller Familienmitglieder und stärkt die Familiengemeinschaft. Gefördert werden unterschiedliche Angebote der Familienfreizeit und Erholung, insbesondere Erholungsaufenthalte in Familienferienstätten der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Familienverbände in Deutschland. Um eine Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen, vor allem hinsichtlich des Familieneinkommens, erfüllt sein.
Diakonie
Stadtmission Zwickau e.V.
Lebensberatungsstelle (allgemeine Sozialberatung)
Lothar-Streit-Str. 22
08056 Zwickau
Tel. 0375 2717118
Außenstellen:
Kirchplatz 2
08451 Crimmitschau
Tel. 03762 759091
und
Burgstr. 30
08412 Werdau
Tel. 0151 12249969
Caritas Dekanat Zwickau e.V.
Reichenbacher Straße 36
08056 Zwickau
Tel. 0375 390380
DRK KV Zwickauer-Land e.V. Schwangerschaftsberatungsstelle
Zwickauer Straße 51
08451 Crimmitschau
Tel. 03762 9454112
Diakoniewerk Westsachsen gGmbH Familienberatungsstelle
Markt 9
08371 Glauchau
Tel. 03763 2668
Außenstelle: Waldenburg, Lichtenstein, Limbach-Oberfrohna
SAQ Zwickau, Horchstraße 2 08058 Zwickau
Telefon: (0375) 332 22 19
Fax: (0375) 332 38 17
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