Behinderung


  1. Behinderte Alleinerziehende
  2. Alleinerziehende mit behinderten Kindern 
  3. Leistungen für Familien mit behinderten Angehörigen
  4. Pflegeversicherung
  5. Arbeitslosengeld II / Sozialhilfe
  6. Unterhalt
  7. Frühförderung
  8. Sozialpädiatrisches Zentrum

1. Behinderte Alleinerziehende

Das Elternschaft und Behinderung kein Widerspruch ist bzw. sein muss, wird von vielen Müttern und Vätern heute vorgelebt. Ein Teil der Eltern mit Behinderung benötigt vor allem in den ersten Lebensjahren des Kindes spezielle Hilfsmittel oder Hilfen bei der Kinderbetreuung (z.B. währende der Teilnahme an einer Reha-Maßnahme). Die Kosten können jeweils bei der Pflegekasse, Krankenkasse, Jugendamt und Sozialamt beantragt werden.

2. Alleinerziehende mit behinderten Kindern

Alleinerziehende mit einem Kind mit Behinderung stehen vor einer doppelten Herausforderung. Einerseits fehlt der zweite Elternteil, der Verantwortung übernehmen und Arbeit abnehmen kann, der zum Einkommen der Familie beitragen und sich auch mit dem Kind oder den Kindern beschäftigen kann. Hinzu kommt andererseits die Behinderung des Kindes.

3. Leistungen für Familien mit behinderten Angehörigen

Familien mit behinderten Angehörigen leben in einer besonderen Situation. Sie erfüllen Ihre Aufgaben mit großer Selbstverständlichkeit und verantwortungsvoll. Gleichzeitig bedeutet dies für die Familien jedoch oft eine große psychische und physische Belastung. Besonders Kinder mit Behinderung fordern ihre ganze Aufmerksamkeit. Je nach Art und Schwere der Behinderung bedürfen Familien für sich und ihre Angehörigen unterschiedliche Hilfen. Für sie gibt es entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten.

 

Gesetz über die Gewährung eines Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche (Landesblindengeldgesetz LBlindG).

 

Nach diesem Gesetz erhalten

  •    blinde Menschen,
  •    hochgradig sehschwache Menschen,
  •    gehörlose Menschen und
  •    Kinder mit einem Grad der

           Behinderung von 100

 

Geldleistungen sind einkommens- und vermögensunabhängig.

4.Pflegeversicherung

Ein Kind mit Behinderung ist ohne Altersbegrenzung über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung in der Pflegeversicherung mitversichert. Es muss wegen körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten.

 

Um die Leistungen zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) wird die Ein-gruppierung in die Pflegestufe vorgenommen. Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege können als Sachleistungen, als Geldleistung (Pflegegeld) oder auch in kombinierter Form in Anspruch genommen werden. Pflegen Sie Ihr Kind mit Behinderung selbst, dann bekommen Sie das Geld selbst. Leben Eltern getrennt, wird das Pflegegeld nicht als Einkommen auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Pflegegeld wird in den meisten Fällen erst gezahlt, wenn das Kind mit Behinderung ein Jahr alt ist. In Ausnahmefällen wird das Pflegegeld bereits ab Geburt gewährt, wenn die erforderliche Pflege gegenüber einem Kind ohne Handicap erheblich übersteigt.

5.Arbeitslosengeld II / Sozialhilfe

Grundsätzlich gelten für alleinerziehende Eltern von Kindern mit Behinderung die gleichen Regeln, wie für alle anderen Einelternfamilien.

Allerdings gibt es eine Reihe von Leistungen der Sozialhilfe für Menschen mit einer Behinderung. Einige Besonderheiten gelten aber auch für pflegende Eltern. Die Leistungen für Menschen mit Behinderung umfassen neben der vorbeugenden Gesundheitshilfe und der Krankheitshilfe auch die Eingliederungshilfe für Behinderte nach SGB IX und XII. Die Eingliederungshilfe soll eine drohende Behinderung verhüten oder eine vorhandene Behinderung und deren Folgen beseitigen bzw. mildern. Die Hilfe zur Pflege ist durch die Leistungen der Pflegeversicherung weitgehend abgelöst worden. Die Begrenzung der Sachleistungen für eine Fremdpflege in der Pflegeversicherung gilt nicht für die Sozialhilfe: Die Pflegeversicherung ist zwar vorrangig, aber Kinder mit Behinderung haben einen Ergänzungs-anspruch.

 

Erhalten Sie Pflegegeld, so wird dies nicht auf das Arbeitslosengeld II bzw. die Hilfe zum Lebensunterhalt angerechnet. Die Pflegeversicherung ist immer vorrangig denen des Sozialhilfeträgers. Das Sozialamt muss immer dann eintreten, wenn Leistungen von der Pflegekasse nicht oder nicht rechtzeitig gewährt werden.

6.Unterhalt

Die Zahlung von Pflegegeld wird nicht auf den Kindesunterhalt angerechnet Das Pflegegeld dient für die zusätzlichen Aufwendungen, die durch die Pflegebedürftigkeit entstehen. Der Kindesunterhalt deckt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Hat der alleinerziehende Elternteil einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt, so besteht dieser Anspruch länger als drei Jahre. Auskünfte zu Unterhaltsfragen können Sie bei dem Jugendamt vom Landkreis Zwickau erhalten.

 

Landkreis Zwickau Jugendamt

Werdauer Straße 62

08056 Zwickau

Tel.:  0375 4402-23310

7.Frühförderung

Die interdisziplinären Frühförder- und Frühberatungsstellen in Sachsen sind Anlaufstellen zur Beratung von Eltern in allen Fragen der Frühförderung. Wenn Eltern hinsichtlich der Entwicklung ihres Kindes Sorgen machen oder wenn eine Entwicklungsbeeinträchtigung oder eine Behinderung des Kindes vorliegt, steht die Frühförderstelle mit Rat und Tat zur Seite. Die Frühförderung widmet sich Kindern von 0 Jahren bis Schuleintritt. Für Kinder aller Lebensalter sind Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) im Sinne von §119 SGB V tätig. Diese ärztlich geleiteten ambulanten Einrichtungen arbeiten interdisziplinär und konzentrieren sich besonders auf Kinder und Jugendliche, denen mit den Angeboten der nieder-gelassenen Kinderärzte und Therapeuten sowie den Einrichtungen der Frühförderung nicht ausreichend geholfen werden kann.

SOS-Kinderdorf Zwickau/

Mütterzentrum

Kolpingstraße 22

08056 Zwickau

Tel. 0375 39025-19

 

„Frühförderung“ e.V. Zwickau

Pestalozzistraße 5

08062 Zwickau

Tel. 0375 782246

 

Lebenshilfe Westsachsen e.V.

Frühförderstelle

Karl-Liebknecht-Straße 53

08112 Wilkau-Haßlau

Tel. 0375 27759-22

 

HELP Me e.V.

Marienstraße 18

08393 Meerane

Tel. 03764 7959588

Diakonie Westsachsen gGmbH

Interdisziplinäre Ffrühförderstelle

Markt 1

08371 Glauchau

Tel.: 03763 78174

 

Diakonie Westsachsen gGmbH

Interdisziplinäre Frühförderstelle

Carthäuser Straße 4 

08451 Crimmitschau

tel.: 03762 489465

 

 Behindertenhilfe Limbach-Oberfrohna e.V.

Interdisziplinäre Frühförderstelle

Prof. Willkomm Straße 18

09212 Limbach-Oberfrohna

Tel. 03722 890110

 


8.Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)

 

Kontaktadressen erfahren Sie bei Bedarf über den behandelnden Kinderarzt. SPZ gibt es z.B. in Leipzig, Aue und Chemnitz.